DER Podcast, der Patientinnen und Patienten über die "Geschehnisse" im Arzthaftungsrecht aus Insiderperspektive authentisch informiert.
Wöchentlich (Do) erscheint eine neue Folge!
Seit 1996 ist Tanina Rottmann die Stimme von Radio Gütersloh. Die Morningshow ohne ihre Moderation ist nicht mehr vorstellbar.
Ebenfalls seit 1996 ist Peter Gellner Rechtsanwalt und seit 2006 Fachanwalt für Medizinrecht auf Patientenseite. Top-Anwalt 2022 (WirtschaftsWoche) ist nur eine der vielen Auszeichnungen des versierten TV-Experten.
"Tatort Krankenhaus" ist natürlich zu kurz gegriffen. Es werden selbstverständlich auch Fälle niedergelassener Ärzte besprochen.
Es soll aber ausdrücklich erwähnt werden, dass wir in Deutschland im Vergleich mit vielen anderen Ländern weltweit, eine hervorragende medizinische Versorgung durch äußerst qualifizierte Ärzte geniessen können. Aber wie jedem anderen Menschen passieren auch Ärzten Fehler. Diese zeigen wir auf, ohne den Arzt oder die Ärztin an den Pranger stellen zu wollen. Denn vorsätzlich fügen die allerwenigsten einem Patienten einen Schaden zu.
Wir versuchen so gut wie möglich, verständlich zu bleiben. Mitunter ist der ein oder andere Fachbegriff aber unabdingbar.
Wenn sich hin und wieder eine Humoreske oder ein witziger Moment in den Podcast einschleicht, dient dies allein der Unterhaltung und soll die Schicksale, die hinter den geschilderten Fällen stehen, nicht im Ansatz belustigend in Frage stellen.
Für die Richtigkeit juristischer Ratschläge wird keine Haftung übernommen. Der Podcast ersetzt auch nicht eine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
Gender-Hinweis: Mit Personenbezeichnungen im generischen Maskulinum sind alle Geschlechter gemeint.
Arzthaftungsrecht: Was versteht man darunter?
Unter Arzthaftung wird die Haftung eines Arztes oder Krankenhausträgers wegen eines Verstoßes gegen den medizinischen Standard im Zusammenhang mit der Behandlung und Diagnosestellung verstanden. Weiterhin versteht man darunter die Haftung eines Arztes oder Krankenhausträgers wegen eines Versäumnisses bei der Aufklärung des Patienten. Wichtig ist hierbei, dass eine Haftung wegen eines Aufklärungsfehlers eigenständig neben derjenigen wegen eines Behandlungs- bzw. Diagnosefehlers steht.
Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler: Welche Ansprüche kommen in Betracht?
Nach einer ärztlichen Behandlung, welche zu einem körperlichen Schaden des Patienten geführt hat, kommen Ansprüche auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgelds in Betracht. Zudem kann der Ersatz sämtlicher materieller Schäden, die aus der Behandlung resultieren, in Betracht gezogen werden. Materielle Schäden sind beispielsweise Ansprüche auf Verdienstausfall, eine Entschädigung für den Ausfall im Privathaushalt, Ersatz von Pflegekosten, Fahrtkosten, Medikamentenkosten, notwendiger Anschaffungen usw. Die Aufzählung kann nicht abschließend sein. Bei Todesfällen kommen darüber hinaus Ansprüche auf Ersatz von Beerdigungskosten sowie Ansprüche auf Ersatz eines Unterhaltsschadens in Betracht. Art und Höhe der möglichen Ansprüche sind stets vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Wie lange dauert ein Arzthaftungsprozess vor Gericht?
Arzthaftungsverfahren dauern vor deutschen Gerichten in der ersten Instanz, für welche in aller Regel ein Landgericht zuständig ist, mindestens 1,5 Jahre. Zum Teil beträgt die Dauer aber 2 bis 5 Jahre. Die Dauer ist von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk unterschiedlich und hängt auch mit der jeweiligen Belastung des mit der Sache befassten Gerichts zusammen. Auch eine Vielzahl weiterer Faktoren beeinflussen die Dauer eines Arzthaftungsverfahrens. Beispielsweise wenn mehrere Gutachten durch das Gericht eingeholt werden oder wenn der Sachverhalt so komplex und umfangreich ist, dass der Schriftverkehr umso ausführlicher sein muss. Patienten sollten sich aber von der womöglich sehr langen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens nicht entmutigen oder sonst wie negativ beeindrucken lassen. In vielen Fällen bleibt es im gerichtlichen Verfahren nicht bei der ersten Instanz. Denn diejenige Partei, die mit einem ganz oder teilweise zu ihren Lasten ausfallenden Urteil des erstinstanzlichen Gerichtes nicht einverstanden ist, hat das Recht, das Urteil im Berufungsverfahren durch das höherrangige Gericht, in aller Regel das zuständige Oberlandesgericht, überprüfen zu lassen. Berufungsverfahren beim zuständigen Oberlandesgericht dauern aber in Arzthaftungsangelegenheiten in aller Regel nicht so lange wie das erstinstanzliche Verfahren. Nicht ausgeschlossen ist es, dass sich auch noch eine dritte Instanz, dann beim Bundesgerichtshof, anschließt. Dies ist aber eher in der geringeren Zahl der Fälle erforderlich bzw. geboten.
"Tatort Krankenhaus" mit Tanina Rottmann und Peter Gellner ist DER Podcast zum Thema Arzthaftungsrecht. Echte Fälle und authentische Insider-Einblicke in die Welt der ärztlichen Kunstfehler.
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